Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Urheberrecht

1.1 Urhebererklärung

Der Künstler versichert, dass sich das Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist.

1.2 Nutzung und Verwertung

Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung des Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung

Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name des Künstlers (Urheber) zu nennen.

1.4 Angemessene Vergütung

Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat der Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen

Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses des Urhebers. Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis des auf den Unterlagen genannten Künstlers und unter Nennung seines Namens veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

1.7 Folgerecht / Zugangsrecht

Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

2.1 Übergabe des Werkes

Der Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen

Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstler und Nutzerin / Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.

2.3 Veranstaltungen

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit des Künstlers zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit des Künstlers ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.

2.4 Publikationen / Katalog

Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von dem Künstler erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie